von Verena Steiner und Thomas Bursch
Hundeauslaufgebiet Arkenberge
Zu Beginn des Wahl-Jahres 2021 verkündeten Personen aus dem politiknahen Umfeld, dass die Schließung bzw. Verlegung des Hundeauslaufgebietes Arkenberge in Blankenfelde (Pankow) kurz bevor stünde. Das Thema weckte auch das Interesse der Boulevard- und Lokalpresse. Die teilweise unvollständige Berichterstattung schürte die Angst unter den Hundehaltern das einzige Hundeauslaufgebiet im ehemaligen Ostteil der Stadt zu verlieren.
Der Pankower Bezirksbürgermeister Sören Benn teilte schriftlich in einem Brief vom 15.01.2021 an Herrn S. Ihden (IG Hunde in Arkenberge) mit, dass „…zu keinem Zeitpunkt […] von Seiten des Bezirksamtes Pankow eine ersatzlose Schließung des Hundeauslaufgebietes […] angedacht gewesen [sei].“ Weiter schreibt er: „… Auf Grund des aktuell hohen Nutzungsdrucks und vielerlei Planungen in unserem Bezirk, ist eine diesbezügliche Verlagerung nicht möglich.“
Das Auslaufgebiet bleibt demnach erhalten. Die Problematik auch. Die Fläche des Auslaufgebiets steht unter der Verwaltung der Berliner Forsten und dem Bezirk Pankow, liegt zwischen Landschaftsschutzgebieten und leidet unter dem hohen Nutzungsdruck der unterschiedlichen Nutzergruppen (Hundehalter, Naherholungssuchende, Reiter, Landwirte). Erschwerend kommt hinzu, dass viele Brandenburger Hundehalter die Berliner Auslaufgebiete besuchen, da es ihnen auf Grund der Gesetzeslage vielerorts nicht möglich ist ihrem Hund artgerechten Freilauf zu gewähren.
Was macht den „artgerechten Freilauf“ aus?
Der artgerechte Freilauf beinhaltet neben der Möglichkeit Erkundungsverhalten zu zeigen auch die freie Kommunikation mit Artgenossen, sowie Lauf- und Verfolgungsspiele bei denen die Hunde Möglichkeit habe sollten angemessen große Kreise zu laufen. Nach Dr. Feddersen-Petersen (1997) sollte einem Hund entsprechend seinen physiologischen Vorraussetzungen ein Auslauf von „[…]zwei bis vier Stunden am Tag[…]“ gewährleistet werden. (Deutsches Tierärzteblatt 12/2008)
Anforderung an Flächen
Im Deutschen Tierärzteblatt (12/2008) haben die Autor*innen Anforderungen an Freillaufflächen definiert um dem artgerechten Bewegungsbedürfnis von Hunden nach §2 TierSchG gerecht zu werden.
Die Größe der Fläche sollte so bemessen sein, dass auch mehrere Hunde gleichzeitig „toben“ und die im sozialen Spiel wichtigen Verfolgungsspiele, durchführen können. Sie sollte an die Anzahl der im Einzugsgebiet lebenden Hunde angepasst und für die Hundehalter gut erreichbar sein. „Sind die Flächen zu klein [oder fehlen Rückzugsmöglichkeiten], kann es infolge einer zu großen Hundedichte zu Raufereien unter den Tieren kommen.“, so die Autor*innen. Das Gelände sollte abwechslungsreich gestaltet sein. Eine kahle Wiese ohne Schutz vor Witterungsbedingungen oder Erkundungsmöglichkeiten stelle keine adäquate Lösung dar.
Ob die Freilaufflächen in den öffentlichen Grünanlagen diese Kriterien erfüllen, bleibt zu überprüfen.
Warum sind die Auslaufgebiete wichtig?
Seit dem 07.07.2016 gilt in Berlin die allgemeine Leinenpflicht für Hunde.
Mit Einführung der allgemeinen Leinenpflicht zur Gefahrenabwehr in größeren Siedlungsgebieten wurde der Konflikt zwischen Berliner Hundegetz und TierSchuG geschaffen. Das Tierschutzgesetz schreibt in §2 Abs. 2 : „[Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,…] darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.“
„Nach Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen (1997) ist ständiges Anleinen tierschutzrelevant, da dem Hund nicht nur die Möglichkeit genommen wird, seinem Bewegungsbedürfnis nachzukommen, sondern vielmehr die Möglichkeit der Aufnahme der für den Hund bedeutsamen Reizqualitäten verringert oder ganz verhindert wird und sich schließlich durch das Unterbinden arttypischer Kommunikation mit anderen Hunden Verhaltensfehlentwicklungen ergeben können. Auf Grund dieser Argumentation kommt Kluge (2002) in seinem Kommentar zum Tierschutzgesetz zu dem Schluss, dass durch Leinenzwang den Hunden Schäden im Sinne des §1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes zugefügt werden. [TierSchG §1 Satz 2: „…Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.]“ (Deutsches Tierärzteblatt 12/2008)
„Die Leinenpflicht gilt [im Land Berlin] ferner nicht in speziell ausgewiesenen und kenntlich gemachten Hundeauslaufgebieten […]“ (HundeG Berlin §28 Abs. 3).
Die Berliner Hundeauslaufgebiete sind somit für die artgerechte Hundehaltung unabdingbar.
Bestandsaufnahme
Aus der Antwort von Herrn Torsten Hofer (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) auf die Anfrage der IG Hunde in Arkenberge vom 18.01.2021 (Schriftliche Anfrage Nr. 18/26242 vom 18.01.2021 über Hundeauslaufgebiete in Berlin – Bedarfsermittlung) geht hervor, dass in den Berliner Wäldern neun Hundeauslaufgebiete mit einer Gesamtfläche von insgesamt etwa 1.220 Hektar (1 Hektar = 10.000 qm) ausgewiesen sind.
Das Hundeauslaufgebiet Arkenberge (Blankenfelde) umfasst davon lediglich 15 Hektar bei ähnlicher Flächen- und Hundeverteilung auf den West- und Ostteil der Stadt (West-Berlin Fläche: 479,9 km2, ca. 62.164 gemeldete Hunde; Ost-Berlin Fläche: 403km2, ca. 45.573 gemeldete Hunde. Stand 2018, Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/13353/umfrage/hundehalter-und-hunde-in-berlin-nach-bezirken/ ).
Die Unterscheidung der Teile Ost- und West-Berlin begründet sich in der Nachkriegs-Geschichte der Stadt. Die Hundeauslaufgebiete wurden vor der Wiedervereinigung im Jahr 1989 im Westteil der Stadt gegründet. 1999 zog der ehemalige Ost-Bezirk Pankow mit der Gründung des Hundeauslaufgebietes Arkenberge nach.
Weiter gibt es in den öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen des Stadtgebiets ca. 20 Flächen für den Freilauf von Hunden (https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/stadtgruen/gruenanlagen/de/nutzungsmoeglichkeiten/hundefreilauf/downloads/hundefreilauf.pdf), die sich in Größe und Qualität stark unterscheiden.
Fazit
Somit wird deutlich wie wichtig die großen Hundeauslaufgebiete der Stadt sind. Sie bieten den Hundehalter*innen die Möglichkeit ihr Hunde im Sinne des TierSchG artgerecht zu halten und sind bei ausgedehnten Waldspaziergängen auch wichtiger Bestandteil der eigenen Freizeitgestaltung und Erholung.
Am Beispiel des Hundeauslaufgebietes Arkenberge und der dort bestehenden Problematik wird deutlich, dass eine Gesamtberliner Lösung anzustreben ist um die Vorgaben des Bundesgesetzes zu erfüllen.
Einseitige Darstellung der Sachlage zu Wahlkampfzwecken auf Bezirksebene ist aus unserer Sicht nicht dazu geeignet eine Rechtssicherheit für alle Beteiligenden zu schaffen.
Zukunft
Das Land Berlin hat mit dem Areal um den Grunewaldsee das älteste und größte zusammenhängende Hundeauslaufgebiet Europas geschaffen und damit bereits in der Vergangenheit viel für die Hundehalter*innen der Stadt getan.
Der BHD e.V. wird sich künftig unter Berücksichtigung der Sachlage für den Erhalt der Berliner Hundeauslaufgebiete sowie deren Ausbau einsetzen. Hierzu wurden Gespräche mit den Berliner Forsten aufgenommen und es befinden sich öffentlichkeitswirksame Aktionen in Planung.
Quelle: https://bhd-ev.de/news/hundeauslaufgebiete-im-land-berlin